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PRESSEMITTEILUNG:
02. März 2010
Karsten Rudolph: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist wichtige Wegweisung

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Karsten Rudolph, begrüßte das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: "Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts begrenzt den Umfang staatlicher Datensammlung und schützt das Telekommunikationsgeheimnis. Zugleich haben die Karlsruher Richter klargestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig ist." Der Innenexperte der SPD-Landtagsfraktion kündigte an, dass sich eine SPD-geführte Landesregierung nach der Wahl im Mai im Bundesrat für eine schnelle verfassungskonforme Regelung einsetzen werde. Rudolph: "Darüber hinaus muss die EU-Kommission spätestens am 15. September 2010 über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung dem Europäischen Parlament berichten. Die Festlegungen des Bundesverfassungsgerichts müssen auch für die Neufassung der europäischen Richtlinie wesentliche Richtschnur sein."


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